!Font Awesome Free 6.5.2 by @fontawesome – https://fontawesome.com License – https://fontawesome.com/license/free Copyright 2024 Fonticons, Inc.
!Font Awesome Pro 6.5.2 by @fontawesome – https://fontawesome.com License – https://fontawesome.com/license (Commercial License) Copyright 2024 Fonticons, Inc.
!Font Awesome Pro 6.5.2 by @fontawesome – https://fontawesome.com License – https://fontawesome.com/license (Commercial License) Copyright 2024 Fonticons, Inc.
Wohnungsfotos in Exposé ohne Einwilligung der Mieter
!Font Awesome Free 6.5.1 by @fontawesome – https://fontawesome.com License – https://fontawesome.com/license/free Copyright 2024 Fonticons, Inc.
15.08.2024

Wohnungsfotos in Exposé ohne Einwilligung der Mieter

Wohnungsfotos in Exposé ohne Einwilligung der Mieter

Sollen die Fotos einer bewohnten Immobilie im Makler-Exposé oder in Online-Portalen gezeigt werden, benötigt der Immobilienmakler hierfür die Zustimmung der Bewohner des Hauses. Schon für die Fertigung der Fotos braucht es die Zustimmung. Denn: Fotos von bewohnten Räumen sind personenbezogene Daten nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Wohnung unterliegt besonderem Schutz

Mieter die aus ihrer Wohnung oder ihrem Haus ausziehen, werden vom Vermieter oder Makler häufig um Fotos gebeten, um eine schnelle Neuvermietung zu ermöglichen. Ein Anrecht auf Fotos gibt es jedoch nicht. Mieter können dies verbieten. Sind bereits Fotos erstellt worden, können die Bewohner die Erlaubnis jederzeit widerrufen und die Bilder dürfen nicht weiter verwendet werden.

Aktueller Fall: Fotos im Makler-Exposé

Im aktuellen Fall sollte eine Doppelhaushälfte verkauft werden, die an ein Ehepaar vermietet war. Das beauftragte Maklerbüro vereinbarte einen Termin, zur Besichtigung und um Fotos für ein Exposé anzufertigen. Am vereinbarten Termin empfing das Ehepaar die Mitarbeiter, die Fotos von den Innenräumen anfertigen wollten. Die Fotos wurden schließlich im gedruckten Exposé und auf einem Online-Portal veröffentlicht.

Nach einiger Zeit wurde das Ehepaar von bekannten, aber auch von fremden Personen auf die Fotos angesprochen. Das Ehepaar fühlte sich „demaskiert“ und ein „ein diffuses Gefühl des Beobachtetseins“ sei entstanden. Das Ehepaar verlangte, dass die Fotos offline genommen werden – was das Maklerbüro auch tat. Nun machte das Paar einen immateriellen Schaden für sich geltend und versuchte gerichtlich ein Schmerzensgeld durchzusetzen.

Das Urteil: Gericht stellt sich auf die Seite des Maklers

Das Landgericht Frankenthal stellte sich auf die Seite des Maklers. Die 3. Zivilkammer erklärte, durch das Verhalten des Mieter-Ehepaars habe dieses stillschweigend sowohl in die Anfertigung als auch in die Verwendung der Bilder eingewilligt. Das Gericht kritisierte lediglich, dass das Maklerbüro das Ehepaar nicht über die Möglichkeit des Widerrufs ihrer Einverständniserklärung aufgeklärt habe. Eine ohne den Hinweis erteilte Einwilligung wird jedoch nicht unwirksam und bleibt bestehen.

[Landgericht Frankenthal, Urteil vom 04.06.2024, Az. 3 O 300/23]

Teilen

Ähnliche Artikel

  • Nicht mehr verfügbar: VERMIETET! Modernster Wohnkult in alten Gemäuern – Für Menschen die das Besondere lieben!

    Nicht mehr verfügbar: VERMIETET! Modernster Wohnkult in alten Gemäuern – Für Menschen die das Besondere lieben!

    Das Angebot zu dieser Immobilie ist nicht mehr verfügbar, da sie bereits verkauft wurde. Entdecken Sie weitere spannende Angebote und aktuelle Immobilien auf unserer Webseite.
    Mehr erfahren
    !Font Awesome Free 6.5.1 by @fontawesome – https://fontawesome.com License – https://fontawesome.com/license/free Copyright 2024 Fonticons, Inc.
  • Achtung vor Betrugsmaschen auf dem Wohnungsmarkt

    Achtung vor Betrugsmaschen auf dem Wohnungsmarkt

    Immer häufiger nutzen Betrüger den angespannten Wohnungsmarkt aus, um mit gefälschten Wohnungsanzeigen und falschen Versprechungen Kautionen und Vorauszahlungen von Interessenten zu ergaunern.
    Mehr erfahren
    !Font Awesome Free 6.5.1 by @fontawesome – https://fontawesome.com License – https://fontawesome.com/license/free Copyright 2024 Fonticons, Inc.
  • Charmante 3-Zimmer-DG-Maisonette-Wohnung mit Balkon & 2 TG-Stellplätze im beliebten Schälzig

    Charmante 3-Zimmer-DG-Maisonette-Wohnung mit Balkon & 2 TG-Stellplätze im beliebten Schälzig

    Diese charmante 3-Zimmer-Maisonette-Wohnung mit toller Raumaufteilung auf zwei Ebenen befindet sich im Dachgeschoss eines sehr gepflegten Mehrfamilienhauses in zentraler Lage im beliebten Schwetzinger „Schälzig“, nur wenige Gehminuten vom Seiteneingang des Schwetzinger Schlossgartens entfernt. Die Eigentümergemeinschaft besteht aus insgesamt sechs Einheiten. Lichtdurchflutet und großzügig geschnitten, bietet das hübsche Domizil einen großzügigen Wohn-/Essbereich mit angeschlossener, offener Küche. […]
    Mehr erfahren
    !Font Awesome Free 6.5.1 by @fontawesome – https://fontawesome.com License – https://fontawesome.com/license/free Copyright 2024 Fonticons, Inc.